Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Teilnahmebedingungen – Rhein-Sieg Fußballcamp
1. Anmeldungen
Die Anmeldung zu den Fussballcamps von Rhein-Sieg Fußballcamp ist termingerecht durch
den/die Erziehungsberechtigten auf der angegebenen Internetseite vorzunehmen.
Die definitive Aufnahme in die Teilnehmerliste erfolgt nur bei Eingang der Teilnahmegebühr bis
zum vorgegebenen Anmeldeschluss gemäß Ziff. 2 nachfolgend.
2. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Für die Teilnahme an den angebotenen Fußballcamps von Rhein-Sieg Fußballcamp werden
Teilnahmegebühren erhoben, die der Internetseite zu entnehmen sind. Die Teilnahmegebühren
sind im Voraus zu überweisen. Nach Eingang der Anmeldung und der Überweisung der
Teilnahmegebühr erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Teilnahme Ihres Kindes per
Email. Werden die Teilnahmegebühren nicht innerhalb der Frist bezahlt, ist die Anmeldung nicht
abgeschlossen und somit eine Teilnahme an Fussballcamps von Rhein-Sieg Fußballcamp nicht
möglich.
3. Haftung bei Unfall / Krankheit / Sachschäden
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Rhein-Sieg Fußballcamp/der jeweilige Verein lehnt
jegliche Haftung für Unfall, Krankheit oder Sachschäden eines Teilnehmers ab.
4. Haftung bei Diebstahl/Verlust
Rhein-Sieg Fußballcamp/der jeweilige Verein haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von
Wertgegenständen oder Bargeld.
5. Angaben über den Gesundheitszustand
Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass das Kind gesund und sportlich voll belastbar ist und das
Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren kann. Das Kind nimmt
eigenverantwortlich am Training teil. Allergien und allfällignotwendige Medikamente sind dem
Veranstalter bei der Anmeldung in das jeweilige Feld schriftlich mitzuteilen.
6. Durchführung
Der Teilnehmer hat den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Werden die Weisungen
wiederholt nicht befolgt, hat der Veranstalter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder
vom Camp auszuschließen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der
Teilnahmegebühr. Bei Abholung des Kindes eines Dritten, bedarf es einer schriftlichen
Vollmacht, die dem Veranstalter an dem jeweiligen Tag morgens abzugeben ist. Wir bitten um
Verständnis, dass wir Ihr Kind ohne Vollmacht, mit einer Dritten von uns unbekannten Person
nicht mitgehen lassen.
7. Veranstaltungsabsagen/Stornierung
Rhein-Sieg Fußballcamp behält sich das Recht vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl das
Fussballcamp gegen Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzusagen. Wird die Teilnahme nach
Beendigung der Anmeldefrist seitens des Erziehungsberechtigten storniert, erfolgt eine
Rückerstattung der Teilnahmegebühr von 50%.
8. Daten/ Foto- und Filmrechte
Persönliche Daten werden vertraulich im Sinne des Datenschutzgesetzes behandelt und nur für interne
Zwecke verwendet. Der Erziehungsberechtigte wird darüber informiert, dass Fotos und
Filmaufnahmen angefertigt werden. Diese werden allen Teilnehmern am Ende des Camps zur
persönlichen Nutzung bereitgestellt. Besteht der Bedarf seitens des Veranstalters, Bilder und
Filmaufnahmen öffentlich zu verbreiten, wird gesondert das Einverständnis aller Beteiligten
eingefordert.